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  Ab 1. März 2006 sind Werbe- bzw. Massen-E-Mails und -SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers generell nicht mehr zulässig, und es ist auf Grund einer EU-Richtlinie ein strengeres Spam-Gesetz in Österreich in Kraft getreten. Die Novelle sieht vor, dass die Zusendung von E-Mails, Faxnachrichten, Telefonanrufen und SMS ohne vorherige Einwilligung des Empfängers [egal ob Privatperson oder Unternehmen] unzulässig ist, wenn diese zu Werbezwecken erfolgt oder auch ohne Werbezweck an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist. Sie können sich daher nur dann zum Newsletter anmelden, wenn Sie der Zusendung durch die ASSIST GmbH zustimmen.
   
   
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